Nach erfolgreich absolvierter Begleithundeprüfung kann sich der Hundeführer entscheiden, ob es ihm Spaß macht und der Hund die optimale Nasenveranlagung hat, um als reiner Fährtenhund oder in allen drei Disziplinen Fährte, Unterordnung und Schutzdienst ausgebildet werden soll.
Bei der Fährtenarbeit muss der Hund in einem Gelände (z.B. Acker oder Wiese) durch den Einsatz seines Geruchsinnes Gegenstände finden und den erfolgreichen Fund seinem Hundeführer durch ein entsprechendes Verhalten anzeigen (Verweisen). Die Anzahl der Gegenstände und die Länge der abzusuchenden Fährte richtet sich nach den entsprechenden Prüfungsstufen (VPG/IPO I-III, FH 1 und FH 2). Die Fährtenhundprüfung (FH 1, FH 2) sind spezielle Prüfungen, bei denen der Hund nur in Fährtenarbeit vorgeführt wird. Vorrausetzung ist natürlich auch hier, die bestandene Begleithundprüfung.